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Stellungnahme zu Aussagen von Herrn Scheuring

Stellungnahme des Schweinfurter Aktionsbündnis gegen Atomkraft (SWAB)
zu Aussagen von Reinhold Scheuring (Werksleiter des AKW Grafenrheinfeld)
 

"Ein Einschluss und deren Prüfung macht für uns keinen Sinn" heisst es auf die Forderung,
ergebnisoffen die Varianten (Abriss contra "sicherer Einschluss") zu prüfen. E.ON bleibt
also bei seiner Festlegung zum schnellen Abriss - doch weshalb verweigert man sich der
Überprüfung?

Dazu gibt es leider weiterhin keinerlei Erklärung. Herr Scheuring macht Aussagen, die von
E.ON bzw. der Bayerischen Umweltministerin Scharf bereits bekannt sind: für die Castoren
im atomaren "Zwischen" - Lager gebe es ein Reparaturkonzept ... das bezieht sich auf
Probleme mit den Dichtungen, vom "Fügedeckel" ist die Rede. Ob dieses Konzept greift,
wenn Radioaktivität aus dem Castor austritt, wird nicht erläutert. 

Spannend: Scheuring gibt zu, dass es durchaus vorstellbar ist, dass defekte Castoren nicht!!
im ZWL repariert werden können. Da ist er genau an dem Punkt, der von Atomkritikern immer
aufs Neue hinterfragt wird! Sicherlich hat auch Herr Scheuring Kenntnis von weiteren
vorstellbaren Szenarien, die zu Defekten an Castoren führen können. Dass dann die
Umlagerung ins Reaktorgebäude möglich wäre, stimmt auch mit der Auffassung des SWAB
überein (auch in der Resolution der Grünen bezieht man sich darauf) - Herr Scheuring weisst
darauf hin, dass dies nur möglich sei solange das Gebäude existiere... ja, dieser Logik können
wir uns anschlliessen! Das Reaktorgebäude müsse auch "technisch funktionstüchtig sein" , was
beim Einschluss nicht gewährleistet sei.

Da werden die Aussagen wieder nebulös: was meint Scheuring?
-  das Reaktorgebäude bietet bessere Abschirmung von radioaktiver Strahlung als das Gebäude des ZWL
-  für einen defekten Castor, aus dem Radioaktivität austritt, wäre es somit "der bessere Ort"
-  bezieht sich die "technische Funktionstüchtigkeit" auf die Möglichkeiten, die notwendig sind, einen defekten
    Castor zu reparieren?  

Scheuring macht weitere vage Angaben: "Gibt es keine Chance, den Castor vor Ort zu bearbeiten,
könne er in eine andere Einrichtung gebracht werden." Das "sei rechtlich erlaubt". 
-  was kann man sich unter "Bearbeitung" konkret vorstellen?
-  welche "andere Einrichtung" meint Scheuring?
-  Wo  befindet sich diese?
-  Welche Kapazität für defekte Castoren gibt es dort?
-  wo ist rechtlich geregelt, dass der Transport von defekten Castoren - aus denen Radioaktivität
    entweicht - erlaubt ist? 

Auch im Artikel "Abriss beginnt im Herzen des AKW" (SWT 16.12.15) gibt es fragwürdige Aussagen:
-  wenn schlussendlich bei Wänden, Decken, Treppen keine Strahlung mehr registriert wird, endet
   die atomrechtliche Aufsicht
-  das ist nicht korrekt: wenn die gemessene radioaktive Strahlung unterhalb der politisch festgelegten
   Grenzwerte liegt, endet die atomrechtliche Aufsicht!
-  freie Kapazitäten im ZWL werden nicht anderweitig genutzt, um etwa Atommüll zurückzunehmen:
   das Beispiel von Isar 1 (Einlagerung von verglastem Atommüll aus der Wiederaufarbeitung geplant)
   zeigt das Gegenteil
-  im Bedarfsfall werden die freien Kapazltäten auch für Atommüllagerung aus anderen Produktionsstätten
   genutzt. Zumindest scheint inzwischen die Einschätzung zur Dauer der Atommülllagerung am Standort
   Grafenrheinfeld realistischer zu werden
- auch wenn die Betriebsgenehmigung für das Standort-Atommülllager nur bis 2046 läuft, gibt es zu
  diesem Zeitpunkt sicher keinen Platz, an den der Atommüll zum möglichst sicher abgeschirmten,
  dauerhaften Verbleib gebracht werden kann.

Daraus ergibt sich die dringende Forderung, das atomare Standort-Lager in Fragen der Sicherheit zu
optimieren - dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik entsprechend! 

Wir wünschen uns von E.ON, vom Werksleiter des AKW Grafenrheinfeld aber auch den Mitarbeitern
des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt (z.B. Dr. Unger) konkrete und haltbare Aussagen!